Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Liebe Kunden,
wir möchten sie darüber informieren, dass der Bundesrat am 7. Juli 2017 einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgeschlagenen Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) zugestimmt hat. Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden durch eine Verordnung des Bundes erstmals nach neun Jahren pauschal um 12 Prozent angehoben. In unserer Praxis mussten im Zuge der GOT-Erhöhung manche Preise angepasst werden. Weitere Informationen finden sie unter: http://www.bundestieraerztekammer.de/downloads/btk/rechtsvorschriften/GOT2017_Tierhalter.doc.pdf